joi, 19 iulie 2012

Macht und Deutung. Diskursive Argumente und erhellende Begriffe unserer Zeit.




Gabriel Savulescu@Alianta Dreptei 2012




Verfassung und Verfassungsgericht

Der Spruch des Verfassungsurteils ist rechtlich mehr als fraglich. Das Verfassungsgericht darf nicht die Verfassung ändern. Die rumänische Verfassung vom 2003, sanktioniert durch das Verfassungsreferendum vom 12.-13. Oktober 2003, kennt das Amt des Staatsoberhauptes nicht. Laut Art. 80 Abs. 1, Satz 1 vertritt der rumänische Staatspräsident den Staat auf internationalen Konferenzen. Mehr sagt die Verfassung nicht. Eine politische Vertretung auf einer internationalen Konferenz oder Tagung bedarf einer vorherigen Abstimmung mit dem Premier. Der rumänische Premier muss wiederum mit einem parlamentarischen Mandat ausgestattet werden. Die verfassungsrechtliche Legitimation der außenpolitischen Vertretung auf dem internationalen Parkett, erfolgt nur nach einer parlamentarischen Abstimmung. Das Parlament hat der rumänischen Regierung der Nationalen Einheit, gebildet aus Sozialdemokraten und Nationalliberalen, ein entsprechendes Mandat erteilt. Der Spruch des Verfassungsgerichts war auch nicht rechtsgültig, da dieser nicht in Kraft getreten war.

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts war die verfassungsmäßige Ordnung und die Gewaltenteilung zwischen den einzelnen Institutionen außer Kraft gesetzt worden. Der rumänische Ministerpräsident musste Kraft seines Amtes das Votum des Parlamentes befolgen und in Brüssel teilnehmen. Das Recht auf Wiederherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beruft sich historisch auf die germanische Lehre des Widerstandes gegenüber einer Pflichtverletzung eines Herrn gegenüber einem Beherrschten. In diesem Fall musste Ministerpräsident Ponta das „Recht realpolitischer Kräfte“ gegenüber „tyrannus quod exercitium“ (Klaus Stern, „Staatsrecht“, Band 1, 2. Auflage, München, 1984) durchsetzen. Es gilt der Grundsatz „Macht gegen Unrecht“. Jellinek sieht in diesen Grundsatz ein „erhöhtes formelles verfassungsgeltendes Gesetz“, welches die Entscheidung des Verfassungsgerichts außer Kraft setzt (Jellinek, „Allgemeine Staatslehre“, S. 534).

In der rumänischen Geschichte gab es bereits mehrere Fälle, wo die Regierung und die parlamentarische Mehrheit Tyrannen und Diktatoren gestürzt haben. 1866 haben Nationalliberale und Konservative den autoritären Fürsten Cuza gestürzt. Cuza regierte zwischen 1859-66 wie ein byzantinischer Despot; er schaffte den Senat als parlamentarische Kammer ab, enteignete reiche Landgrundbesitzer und verteilte das Land an Freunde und Verwandte. 1866 musste Cuza abdanken und die Nationalliberalen entschieden sich für die Einführung der parlamentarischen Monarchie unter der Führung des jungen preußischen Offiziers Karl von Hohenzollern. Die Einführung der parlamentarischen Monarchie kann als historischer Glücksfall angesehen werden. Unter der Herrschaft des Karl I. wurde Rumänien von Grund auf modernisiert. Erst durch die Aufteilung der hegemonialen Interessensphären in Folge der Jalta Konferenz und der Zuteilung Rumäniens der sowjetischen Machtsphäre, wurde die erste Modernisierung Rumänien beendet.

Eine parlamentarisch-präsidentielle Republik besitzt folgende Merkmale:
Das Parlament kann die Regierung und den Ministerpräsidenten abberufen. Dies gilt auch für die rumänische Verfassung.
Der Premierminister kann dem Parlament eine Vertrauensfrage stellen. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
Die Parlamentswahl und die Bestellung der Regierung sind miteinander verflochten. Das Volk wählt das Parlament und den Präsidenten. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
Die Regierungsspitze kann das Parlament auflösen. Dies gilt nur im Falle, wenn ein Ministerpräsident zwei Mal die Vertrauensabstimmung im Parlament verloren hat.

Im Schrifttum wird eine parlamentarisch-präsidentielle Republik nach dem Merkmal der „zweigleisigen Legitimationsschiene“ eingestuft. (Grafik und Text nach Steffen Kailiz, „Typologisierung von Regierungsformen“, S. 56ff, Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2010, Heft 1, 47-77). Somit ist Rumänien eine parlamentarisch-präsidentielle Republik.

Rumänien befindet sich seit 2004 in einen fortschreitenden Fall der Entdemokratisierung und personalisierten Neobonapartismus. Das Schrifttum bewertet Rumänien als eine „defekte Demokratie“ (Wolfgang Merkel, „Systemtransformation“, 2. Auflage, Wiesbaden 2010). Seit Dezember 2004 durchlebt Rumänien das dunkelste Kapitel seiner modernen Geschichte. Ein Merkmal dieser Entdemokratisierung ist die Schaffung einer non-ideologischen Einheitspartei mittels der Zwangsvereinigung der National-Liberalen Partei mit der Demokratischen Partei. Die National-Liberale Partei PNL ist die älteste politische Partei der Europäischen Union. 1835 als Freimaurerloge und Revolutionszirkel rumänischer Studenten in Paris gegründet, entwickelte sich die PNL zur stärksten politischen Partei des rumänischen Bürgertums. Die PNL war von 1866 bis zur kommunistischen Machtübernahme 1947 durchweg an die Macht und stellte 35 national-liberale Ministerpräsidenten. Die PNL wurde 1948 verboten und die Parteiführer starben in den kommunistischen Anstalten in Sighet. Die Parteiarbeit wanderte in den Untergrund. Am 12. und 13. August jährt zum 60. Mal die Massenverhaftung von jungen national-liberalen Aktivisten. Die Verhafteten wurden in dürftig gebauten Holzbaracken im Open-Air-Gefägniss Ghencea eingesperrt. Das damalige Freiluftgefängnis Ghencea wurde später als Fussballstadion Ghencea umfunktioniert.

Was wir zurzeit politisch in Rumänien erleben, sind die kausalen Etappen der parlamentarischen Restauration. Ernst Jünger meinte, dass „Revolutionen sich im Sternenhimmel ankündigen“ (Ernst Jünger, „An der Zeitmauer“). In der Nacht des 13. Januar 2012 überstrahlte Venus die Laufbahn des Jupiters. Am 13. Januar 2012 rebellierte der rumänische Souverän gegen sozialen Genozid, Machtmissbrauch und personalisierten Neobonapartismus. Infolge des rumänischen Volksaufstandes vom Januar 2012 trat die Regierung Boc zurück. Der innere Zerfall der Staatspartei PDL katalysierte die Ablösung der Regierung Ungureanu und am 7 Mai 2012, am Jahrestag der Kapitulation und zugleich der Tag der Befreiung vom Faschismus, kam es zur Einsetzung der Regierung der Nationalen Einheit bestehend aus Sozialdemokraten und Nationalliberale. Die Regierung Ponta wird mittlerweile auch von der parlamentarischen Fraktion der nationalen Minderheiten und seitens der Nationalen Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR. Ein Sprecher der UNPR erklärte vor kurzem, dass man sich „vom Satan losgesagt hatte“. Die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR unterstützt punktuell die Regierung Ponta. Am 10. Juni erzielte die Sozial Liberale Union USL, die Wahlvereinigung aus Sozialdemokraten, Nationalliberalen und der Konservative Partei PC, bei den Kommunalwahlen ein triumphales Wahlergebnis. Landesweit erhielt USL 85% aller kommunalen Mandate.

Das Wahlgesetzt ist inhaltlich gleich mit der Gesetzesinitiative der Demokratisch-Liberale Partei. Die PDL unternahm 2010 den Versuch das Wahlgesetzt zu ändern. Der Versuch scheiterte am Widerstand der Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien UDMR. Für die kommende Woche ist eine Sondersitzung des rumänischen Parlaments vorgesehen. Das Parlament soll ein neues Wahlgesetz verabschieden.

Ordnung, Nomos, Legitimation

“Welcher Historiker wird eines Tages die auch nur schätzungsweise Aufzählung der Opfer der Demokratie geben? Sie bestehen aus zwei Arten: Denjenigen, die sich für die Demokratie geopfert haben und denjenigen, die durch die Demokratie gestorben sind. Die ersten sind freilich eher die direkten Opfer der Tyrannei, während die Anderen sind während der tyrannischen Deformierung der Demokratie zum Opfer gefallen.”, Julien Freund, “Die Demokratie und das Politische”, S. 261, Der Staat 3/1962.

“…so beobachtet man die gleiche Wildheit der Leidenschaften wie beim Übergang zu einem nicht-demokratischen Regime: Der Haß und die Denunziation haben freien Lauf, das Ressentiment und die Rache bringen harte Begleichungen von alten Rechnungen hervor, der Instinkt zum Massakeer bewegt die Massen, die oft von Intriganten, Überspannten oder Strebern aufgestachelt werden”…”Der Starkste triumphiert und nicht derjenige, dessen Sache die gerechteste ist..”, Julien Freund, “Die Demokratie und das Politische”, S. 264, “Der Staat”, 3/1962.

“Erneut erscheint uns das jugendliche Antlitz von Saint-Just mit seinem blaune und durchdringenden Augen, mit vor-napeolonischen Profil, und seine Lippe bewegen die lakonische Formel: Man herrscht nicht ohne Schuld.”, Julien Freund, “Die Demokratie und das Politische”, S. 266, “Der Staat”, 3/1962.

“Es gibt nur dort Politik, wo es einem Feind gibt. Auch die Demokratie entgeht diesem Gesetz nicht.”, Julien Freund, “Die Demokratie und das Politische”, S. 274, “Der Staat”, 3/1962.

“Die Ausnahme erklärt das Allgemeine und sich selbst.”, Carl Schmitt, “Politische Theologie”, S. 21, 7. Auflage, Berlin, 1996.

“Denn das Leben kämpft nicht mit dem Tod und der Geist nicht mit der Geistlosigkeit. Geist kämpft gegen Geist, Leben gegen Leben, und aus der Kraft eines integren Wissens entsteht die Ordnung der menschlichen Dinge. Ab integro nascitur ordo” (Carl Schmitt – “Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen”, 1929 aus Carl Schmitt, Begriff des Politischen, S. 95, 6. Auflage, Berlin, 1996)

“Mit der Absolutsetzung der Partei war auch der Partisan absolut geworden und zum Träger einer absoluten Feindschaft erhoben”, Carl Schmitt, “Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen”, S. 94, 4. Auflage, Berlin, 1995.

Die präsidentielle Republik ist das falsche Regierungsmodell für Rumänien. Alle rumänischen Präsidenten waren Kommunisten, “lupenreine” Demokraten oder umgetaufte Christdemokraten. Alle gewählte Staatspräsidenten wurde anfangs vom Volk geliebt und verehrt und am Ende ihrer Herrschaft wurden sie vom gleichen Souverän aus den Palästen der Macht gejagt.

Die europäische Verfassungsgeschichte kennt linke, sozialistische Räterepubliken, welche den Gulag und den Kommunismus herbeigeführt haben. Das dunkelste Kapitel unserer europäischen Vergangenheit kennt rechte, autoritäre Präsidialrepubliken, welche Fussballstadien im Freiluftgefägnisse umgewandelt hatten. Der republikanische innereuropäische Bürgerkrieg hat seine Finalität im Auschwitz und Srebenitza gefunden.

Weder die sozialistische Räterepublik, noch den republikanischen, autoritären Franquismus ist ein gangbarer Weg für Rumänien. Wenn es einem umsetzbaren Modernisierungskonzept gäbe, dann wäre die etappenweise Restauration der parlamentarischen Monarchie der verfassungskonforme Kompass der kommenden Epoche.

Rumänien wurde unter der Herrschaft des preußischen Offizier Karl von Hohenzollern modernisiert. Folglich wird Rumänien aus der postautoritären Epoche (1938 – bis heute) nur mittels der “res publica mix” (Willoweit, “Deutsche Verfassungsgeschichte”) herausfinden. Eine parlamentarische Monarchie, mit einem bipolaren Zweiparteiensystem: Mitte-Links die Sozialdemokraten, Mitte-Rechts die Nationalliberalen. An der Spitze der Monarch. Vom Gott auserwählt und vom Volk geliebt und verehrt.

Die politische Kultur des rumänischen Souveräns ist vom Machtcharisma des patriarchal-sultanischen Herrschers (Max Weber, Politische Soziologie) nahezu angezogen. Autoritäre Herrscher wie Marschall Ion Antonescu und Kommunist Nicolae Ceausescu werden nach wie von einem Viertel der Wählerschaft nahezu verehrt.

Der einzige aufgeklärte Staatsmann war König Karl I. Sein Regime prägt Rumänien bis heute. An zweiter Stelle steht der charismatische Parteivorsitzende der Nationalliberalen Ionel I.C. Bratianu. Zu keinem Zeitpunkt in seiner wechselvollen Geschichte war die PNL so stark wie unter der Leitung von Ionel I.C. Bratianu.

Die gegenwärtige politische Krise in Rumänien ist eine Systemkrise. Rumänien, als parlamentarisch-präsidentielle Republik ist eine defekte Demokratie und eine gescheiterte Volkswirtschaft. Das heutige Rumänien ist ein IWF-Protektorat. Wir, Nationalliberale wollen ein starkes Rumänien, ein stolzes Rumänien, ein schönes Rumänien.

Die parlamentarische Republik und die konstitutionelle Monarchie legitimiert sich auf eine einfache abstrakt-arithmetische Mehrheitsformel: 51 von Hundert. “51 von H. der Wahlstimmen ergibt die Mehrheit im Parlament; 51 von H. der Parlamentsstimmen ergibt Recht und Legalität; 51 von H. Vertrauen des Parlaments zur Regierung ergibt die legale parlamentarische Regierung.” Carl Schmitt, “Legalität und Legitimität”, S. 28ff, 6. Auflage, Berlin, 1998.

Die Nationalliberalen haben Despoten aller Couleur getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Königsdiktatur Carol II. getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Militärdiktatur Ion Antonescu und der “Eisernen Garde” widerstanden. Die Nationalliberalen haben der kommunistischen Volksfrontregierung Groza zivilen Widerstand geleistet. Die Nationalliberalen haben sämtliche kommunistischen Regierungen zwischen 30.12-1947 – 21.12.1989 überlebt. Die Nationalliberalen werden auch das autoritäre chavez-franquistischen neobonapartistischen Regime mit dem Wahlzettel im Superwahljahr 2012 auf dem Haufen der Geschichte wegwerfen.


AliantaDreptei
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Der Freiheit verpflichtet. Seit dem 8. November 1945



Gabriel Savulescu@Alianta Dreptei 2012

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